Soziale Gruppenarbeit

Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)

Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe -(Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 29 Soziale Gruppenarbeit

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.

Zielgruppe: Kinder und Jugendliche mit Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten

Partner: Eltern, Schule, Jugendamt

Ziele: Soziales Lernen in der Gruppe und Stabilisierung des Lern- und Sozialverhaltens

Inhalte:

  • Aufbau und Stärkung des Selbstvertrauens der Kinder/Jugendlichen
  • Vermittlung von Kompetenzen, z. B.:
    • Kommunikation
    • Interaktion
    • Impulskontrolle
    • Konfliktlösestrategien
    • Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Vermittlung gesellschaftlicher Normen und Werte
  • Zusammenarbeit mit allen Beteiligten
 
Erweiterte Soziale Gruppenarbeit mit:

Ihr Ansprechpartner:

Damaris Naumann

Sozialpädagogische Mitarbeiterin
naumann@lernwerkstatt-zwickau.de
0375 / 44449793
Wenn Sie lieber unser Kontaktformular nutzen möchten, setzt sich anschließend ein*e Mitarbeiter*in mit Ihnen in Verbindung.
Theme: Overlay by Kaira Lernwerkstatt Zwickau e.V. 2022
Skip to content